Zehn zusätzliche Fahrradstraßen in Recklinghausen

In der Sitzung am 17. März hat der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Mobilität grünes Licht für die Ausweisung von zehn neuen Fahrradstraßen gegeben. Bereits am Montag, 22. März, haben Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) entsprechende Markierungen an der Paulusstraße aufgebracht und Schilder aufgestellt.

Bereits im vergangenen Jahr waren zu den fünf vorhandenen Fahrradstraßen die Speckhorner Straße, die Nesselrodestraße, die Bladenhorster Straße und die Kölner Straße/Behringstraße hinzugekommen. Nun folgen neben der Paulusstraße der Elper Weg, Randebrockstraße, Spanenkamp, Ebbinghäuser Straße, Franziskanerstraße, Am Leiterchen, Nonnenbuschweg, Robertstraße, Beisinger Weg. „Bis zum Sommer sind wir mit den entsprechenden Arbeiten durch. Die Umsetzung wird rund 30.000 Euro kosten“, erläutert der zuständige Fachbereichsleiter Axel Fritz.

„Um das Radfahren attraktiver zu gestalten, sind Fahrradstraßen eine sinnvolle Lösung. Wir haben gerade auch im vergangenen Jahr für die neu eingerichteten Straßen viel Lob aus der Bürgerschaft erhalten“, erklärt Nahmobilitätskoordinator David Herz. „Wir möchten in möglichst vielen verschiedenen Stadtteilen tolle Radrouten etablieren. Vom nun beschlossenen Programm wird insbesondere auch der Ortsteil Stuckenbusch profitieren.“ Beginn und Ende der Fahrradstraßen sind durch entsprechende Verkehrsschilder markiert. Zudem ergänzen Fahrradpiktogramme auf dem Asphalt die Beschilderung.

Die Ausweisung der Fahrradstraßen steht im Einklang mit dem Mobilitätsentwicklungskonzept, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird. Eine attraktive und sichere Radinfrastruktur wird eine der Grundlagen des Konzeptes bilden. Um eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen, werden die Fahrradstraßen nicht zeitgleich umgewidmet, sondern nach und nach. Begleitet wird das Thema auch durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit.

Info Fahrradstraßen:

Eine Fahrradstraße ist durch entsprechende Schilder zu erkennen – richtig? 
Richtig! Beginn und Ende einer Fahrradstraße sind durch ein Schild gekennzeichnet. Zusätzlich sind viele Fahrradstraßen mit Piktogrammen auf der Fahrbahn markiert.

Fahrradstraße heißt, dass hier nur Radfahrer*innen fahren dürfen – richtig?
Falsch! Radfahrer*innen haben zwar Vorrang, aber auch andere Verkehrsteilnehmer*innen dürfen die Straße benutzen, wenn sie durch entsprechende Zusatzschilder zugelassen sind. Wenn Autos dort fahren dürfen, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch parken.

Radfahrer*innen haben Vorrang, also gilt kein rechts-vor-links?
Falsch! Die Vorfahrt ist genauso geregelt wie auf anderen Straßen auch. Solange nicht anders beschildert, gilt rechts vor links. Auch wenn ein Auto von rechts einbiegen möchte, müssen Radfahrer*innen die Vorfahrt gewähren.

In Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen Tempo 30 – richtig?
Richtig! Auf Fahrradstraßen dürfen alle Fahrzeuge nur mit 30 km/h fahren, allerdings müssen Autofahrer*innen ihre Geschwindigkeit noch weiter verringern und sich dem Fahrradverkehr anpassen, wenn dies nötig ist.

Radfahrer*innen müssen Platz machen, wenn sich ein Auto nähert – richtig?
Falsch! Zu zweit nebeneinander zu fahren ist in Fahrradstraßen immer erlaubt. Trotzdem gilt das Rechtsfahrgebot. Autos dürfen Radfahrer*innen nur überholen, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Wird auf dem Rad ein Kind transportiert, sind es zwei Meter.

Radfahrende Kinder unter acht Jahren dürfen in Fahrradstraßen die Fahrbahn benutzen – richtig? 
Falsch – sofern es einen Gehweg gibt. Dann müssen auch in Fahrradstraßen radfahrende Kinder unter acht Jahren die Gehwege oder Seitenstreifen benutzen. Wenn es keinen Gehweg gibt, dürfen die Kinder die Fahrbahn benutzen. Auch Fußgänger*innen, Inlineskater*innen und Rollschuhfahrer*innen müssen die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, sofern diese vorhanden und auch nutzbar sind. Ein zusätzliches Verkehrszeichen kann die Fahrradstraße auch für Inlineskater*innen und Rollschuhfahrer*innen freigeben. (ok / Stadt RE)