Die YouCard ist eine Karte im Scheckkartenformat, die Kinder und Jugendliche automatisch erhalten, wenn ihre Familien Harz IV Leistungen, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. „Über diese Karte werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet, z.B. Teilnehmerbeiträge für Kurse, Vereine, Musikschulen, Klassenfahrten“, erläutert Holger Freitag. Weil das System seit Jahren bereits in Hamm eingeführt worden ist und dort sehr gut funktioniert, hat die grüne Fraktion bereits in Gesprächen mit der Verwaltung über die YouCard als mögliche Lösung für Recklinghausen gesprochen. Die Verwaltung recherchiert bereits zu diesem Thema und plant dazu einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten.
Die Grünen sehen in der YouCard besondere Vorteile für soziale Teilhabe. Denn bei der YouCard werden die Leistungen vorab auf die Karte geladen und können von den jeweiligen Institutionen, Vereinen etc. virtuell abgerechnet werden, nachdem die Karte vorgelegt wurde. Auf der Karte ist darüber hinaus kein Geldbetrag gespeichert. Das gesamte Abrechnungsverfahren läuft im Hintergrund, sodass Kinder oder Eltern nichts damit zu tun haben. Christa Siemsen, Ausschussmitglied für soziale Gerechtigkeit und Demografie erklärt den Vorteil der YouCard Nutzung wie folgt: „Die Hemmschwelle, Leistungen zu beantragen, entfällt, weil ein unbürokratischer Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten möglich wird. Gleichzeitig fühlen sich die Nutzer weniger ausgegrenzt und stigmatisiert.“ Die Besonderheit liegt darin, dass ein Teil der bewilligten Leistungen direkt zwischen der Stadt und dem Leistungsanbieter abzurechnen sind. Mit der YouCard wird ein zeitgemäßes Abrechnungssystem genutzt, dass die Vorgaben erfüllt, aber trotzdem den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten auf ein Minimum beschränkt.
Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 2018 – auf welche die Grünen verweisen – hat es die Stadt Hamm geschafft, dass die Gelder des BuT (Bildungs- und Teilhalbepakets) im Jahr 2018 bei fast 92 Prozent der Kinder angekommen sind. In Nordrhein-Westfalen dagegen kommen im Landesdurchschnitt lediglich knapp 15% der Gelder bei den Kindern an. „Insofern werden die Ziele des BuT, hilfebedürftige Kinder und Jugendliche stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren, unterstützt und gefördert“, lobt Holger Freitag.
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