Aufwind für Windenergie

Mit dem aktuellen Ratsbeschluss zur Windenergie Recklinghausen legen wir den Grundstein dafür, unsere fünf bestehenden Windenergieanlagen in Recklinghausen auf acht Windräder nahezu verdoppeln.

Wo werden Windräder stehen?

Neben der Konzentrationsfläche in Börste sollen über Flächennutzungsplanänderungen zwei weitere Flächen ausgewiesen werden, auf denen jeweils zwei Windräder stehen können:

  • Brandheide Süd
  • Sucherwich/Hochfeld

Im Bereich Suderwich/Hochfeld steht bereits ein Windrad, dass nach Abschluss der Gutachten und Bürgerbeteiligungen durch eine effizientere Windanlage ersetzt werden kann.

Die Stadtwerke Recklinghausen möchten im östlichen Bereich der Brandheide und in Suderwich zwei neue Windkraftanlagen erbauen. Es laufen bereites Artenschutzgutachten, sowie Transportstudien. Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird die erste frühzeitige Bürgerbeteiligung vorbereitet. Die zweite Bürgerbeteiligung erfolgt in 2025, wenn alle erforderlichen Gutachten vorliegen, um die Flächennutzungsplanänderungen positiv zu beschließen.

Danach erfolgen nur noch die Bauantragstellung, die Baugenehmigung und die Bauausführung. Somit ist damit zu rechnen, dass ab Ende 2025 neue Windräder bei uns in Recklinghausen ans Netz gehen werden.

Vorteile für die Bürger*innen

Durch das Bürgerenergiegesetz NRW – kurz BürgEnG ist festgelegt, wie Bürger*innen direkt von Windkraftanlagen profitieren. Denn wer eine Windenergieanlage installieren will, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit den Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung auszuhandeln. Die Art der Vereinbarung ist freigestellt, sodass individuelle Lösungen vor Ort gefunden werden können.

Mögliche Beteiligungsvereinbarungen sind zum Beispiel:

  • eine Beteiligung an der Projektgesellschaft
  • ein Nachrangdarlehen
  • die Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften
  • vergünstigte lokale Stromtarife
  • pauschale Zahlungen an die Anwohnerinnen

Ist keine Einigung möglich, sieht das Gesetz eine sogenannte Ersatzbeteiligung vor. Diese b_esteht aus zwei Säulen: Anwohner_innen erhalten das Angebot eines Nachrangdarlehens – das ist ein verzinster Kredit an die Betreibergesellschaft. Der Zinssatz liegt mit derzeit 5,84 Prozent höher als der von Festgeldkonten. Die zweite Säule ist eine verpflichtende Zahlung der Betreibergesellschaft an die Standortgemeinde von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Eine große Windenergieanlage mit 5 Megawatt erzeugt pro Jahr grob überschlagen rund 15 bis 18 Millionen Kilowattstunden. Somit kämen pro Windenergieanlage und Jahr allein durch das Gesetz garantiert etwa 30.000 bis 36.000 Euro in die Gemeindekasse.

Werden die Zahlungen aus Beteiligungsvereinbarung oder Ersatzbeteiligung nicht beglichen, greift die dritte Stufe des Gesetzes. Dann muss die Betreibergesellschaft der Windenergieanlage eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,8 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Standortgemeinde zahlen. (kk)

Unser Resümee

grüner Fraktionsvorsitzender Thorben Terwort

„Als Stadt sollten wir die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um uns für die Zukunft besser aufzustellen.“

Thorben Terwort, grüner Fraktionsvorsitzender

“Der Ausbau erneuerbarer Energien hängt unmittelbar mit der Stabilisierung der Lebenshaltungskosten zusammen, daher sehe ich darin auch einen sozialen Auftrag.”

Maya Sommer, grüne Fraktionsvorsitzende

Quelle: Bürgerenergiegesetz NRW: Wie Kommunen und Anwohner*innen in Zukunft noch mehr von der Windenergie profitieren – Grüne Landtagsfraktion NRW (gruene-fraktion-nrw.de)

Der Beitrag verfällt am 23.02.2027 um 11:00 Uhr.